Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informationen in klarer und verständlicher Sprache leicht lesbar auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

AXIA Asset Management GmbH, Hörder Hafenstraße 11, 44263 Dortmund, info@axia-am.de

Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Widerrufserklärung der AXIA zum Download als pdf

Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen

Die für den Beginn der Widerrufsfrist erforderlichen Informationen umfassen nach Art 246b § 1 Abs.2 EGBGB die nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie die nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Europäischen Kommission vom 25. April 2016 (DVO-MiFID 2) vorgeschriebenen Informationen, die Kunden vor Erbringung der Wertpapierdienstleistung zu erteilen sind. Dies sind folgende Informationen und Hinweise, die Ihnen in der Regel in verschiedenen Dokumenten zur Verfügung gestellt werden:

Allgemeine Informationen über die Wertpapierfirma und ihre Dienstleistungen (Art. 47 Abs.1 DVO-MiFID 2, § 63 Abs.7 WpHG)

  1. Name und Anschrift der Wertpapierfirma sowie Angaben, die den Kunden eine effektive Kommunikation mit der Wertpapierfirma ermöglichen;
  2. Sprachen, in denen der Kunde mit der Wertpapierfirma kommunizieren und Dokumente sowie andere Informationen von ihr erhalten kann;
  3. Kommunikationsmittel, die zwischen der Wertpapierfirma und dem Kunden zu verwenden sind, und — soweit relevant — Kommunikationsmittel zur Übermittlung und zum Empfang von Aufträgen;
  4. Hinweis darauf, dass die Wertpapierfirma zugelassen ist, einschließlich Angabe von Namen und Adresse der zuständigen Behörde, die die Zulassung erteilt hat;
  5. gegebenenfalls Hinweis darauf, dass die Wertpapierfirma über einen vertraglich gebundenen Vermittler handelt, einschließlich Angabe des Mitgliedstaats, in dem dieser Vermittler registriert ist;
  6. Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte über die erbrachten Dienstleistungen, die die Wertpapierfirma dem Kunden gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 2014/65/EU zu übermitteln hat;
  7. Beschreibung – gegebenenfalls als Zusammenfassung – der Grundsätze der Wertpapierfirma für den Umgang mit Interessenkonflikten;

Informationen zur Finanzportfolioverwaltung/Vermögensverwaltung (Art. 47 Abs.3 DVO-MiFID 2)

  1. Art und Weise sowie Häufigkeit der Bewertung der Finanzinstrumente im Kundenportfolio;
  2. Einzelheiten zur etwaigen Zulässigkeit einer Delegation der Vermögensverwaltung mit Ermessensspielraum in Bezug auf alle oder einen Teil der Finanzinstrumente oder Gelder im Kundenportfolio;
  3. Vergleichsgröße, anhand derer die Wertentwicklung des Kundenportfolios verglichen werden kann;
  4. Art der Finanzinstrumente, die in das Kundenportfolio aufgenommen werden können, und Art der Geschäfte, die mit diesen Instrumenten ausgeführt werden können, einschließlich Angabe etwaiger Einschränkungen;
  5. Managementziele, bei der Ausübung des Ermessens durch den Verwalter zu beachten das Risikoniveau und etwaige spezifische Einschränkungen dieses Ermessens.

Informationen über Finanzinstrumente und Risiken (Art. 48 DVO-MiFID 2, § 63 Abs.7 WpHG)

  1. allgemeine Beschreibung der Art und der Risiken der Finanzinstrumente;
  2. die Wesensmerkmale der betreffenden Art von Instrument, die Funktionsweise und Wertentwicklung des Finanzinstruments unter verschiedenen Marktbedingungen.
  • Angaben zu Kosten und Nebenkosten ex ante (Art. 50 DVO-MiFID 2, § 63Abs. 7, § 70 WpHG)
  • Informationen über Grundsätze bei der Auswahl des Ausführungsplatzes (Art. 64 DVO-MiFID 2, § 63 Abs.7 WpHG)

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind grundsätzlich die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden (§ 357b Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Auch bei einem wirksamen Widerruf sind Sie jedoch zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.

Sofern Sie der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt haben, können im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung/Vermögensverwaltung bis zum Widerruf Transaktionen (zum Beispiel Käufe und Verkaufe von Finanzinstrumenten) durchgeführt werden. Ein Widerruf lässt die bereits durchgeführten Transaktionen grundsätzlich unberührt. Die veranlassten Transaktionen unterliegen Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die wir keinen Einfluss haben. Hieraus können Gewinne oder Verluste entstehen, die trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hier können Sie Ihren Widerruf per Mail senden.

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