Verlockende Ausschüttung mit Haken?
In Deutschland und im Ausland greifen immer mehr börsennotierte Unternehmen auf eine ungewöhnliche Form der Ausschüttung zurück:
Sie zahlen ihre Dividende nicht aus dem Gewinn, sondern aus dem sogenannten steuerlichen Einlagekonto. Besonders bekannt ist dieses Modell bei der Deutschen Telekom, aber auch Konzerne wie Vonovia oder Freenet haben es bereits praktiziert.
Für Anleger klingt das zunächst wie eine gewöhnliche Dividende – tatsächlich verbirgt sich dahinter jedoch ein steuerlich wie bilanziell interessantes Konstrukt.
Was ist eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto und warum wird sie steuerlich anders behandelt?
Eine Ausschüttung aus dem Einlagekonto ist streng genommen keine Dividende im steuerlichen Sinn, sondern eine Rückzahlung von zuvor eingezahltem Eigenkapital der Aktionäre.
In Deutschland führen Kapitalgesellschaften ein sogenanntes steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG). Darin werden Einlagen der Anteilseigner erfasst, die nicht Teil des versteuerten Gewinns sind. Wenn ein Unternehmen daraus ausschüttet, gibt es also kein erwirtschaftetes Einkommen weiter, sondern Kapital an die Eigentümer zurück.
Deshalb fällt in diesem Moment keine Abgeltungsteuer an. Stattdessen wird die Ausschüttung steuerlich so behandelt, als würde der Anleger einen Teil seiner ursprünglichen Investition zurückerhalten. Der Effekt: Der Anschaffungspreis der Aktie wird um den ausgeschütteten Betrag reduziert.
Die Steuer wird also nicht vermieden, sondern lediglich in die Zukunft verschoben: Sie fällt später an, wenn die Aktie verkauft wird und der steuerpflichtige Gewinn dadurch höher ausfällt.
Kann der Anschaffungspreis irgendwann negativ werden – etwa bei vielen Telekom-Ausschüttungen? Hätte das steuerliche Folgen?
Nein.
Der steuerliche Anschaffungspreis kann nicht unter null fallen. Ausschüttungen aus dem Einlagekonto reduzieren den Anschaffungspreis zwar schrittweise. Sobald dieser jedoch bei null angekommen ist, gilt jede weitere solche Ausschüttung steuerlich als Kapitalertrag.
Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt wird auf die weiteren Ausschüttungen sofort Abgeltungsteuer fällig, genau wie bei einer normalen Dividende. Ein negativer steuerlicher Einstandskurs – etwa minus zwei Euro – ist daher im deutschen Steuerrecht nicht möglich.
Welche anderen Aktien haben ebenfalls Ausschüttungen aus dem Einlagekonto? Und macht es steuerlich einen Unterschied, ob sie aus Deutschland oder dem Ausland kommen?
Neben der Deutsche Telekom haben in Deutschland in der Vergangenheit auch Unternehmen wie Vonovia, freenet oder zeitweise auch Deutsche Wohnen Ausschüttungen ganz oder teilweise aus dem steuerlichen Einlagekonto vorgenommen.
Das ist vor allem bei Unternehmen zu beobachten, die hohe Abschreibungen oder Sondererträge haben, sodass die bilanziellen Gewinne geringer sind als der tatsächlich ausgeschüttete Cashflow.
Im Ausland spricht man meist von „Return of Capital“. Das ist beispielsweise bei einigen US-Unternehmen, REITs oder Infrastrukturgesellschaften häufiger zu beobachten.
Steuerlich gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied:
- Bei deutschen Unternehmen wird die Einlagenrückgewähr von den Depotbanken in der Regel automatisch korrekt verbucht. Der Anschaffungspreis wird entsprechend reduziert.
- Bei ausländischen Unternehmen erkennen deutsche Banken eine „Return of Capital“-Ausschüttung häufig nicht automatisch steuerfrei an. In vielen Fällen wird sie zunächst wie eine normale Dividende besteuert. Anleger müssen eine mögliche Einlagenrückgewähr dann
- über ihre Steuererklärung korrigieren lassen, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen.
💡 Fazit:
Ausschüttung aus dem Einlagekonto
-
Anleger bekommen hier kein Gewinnplus, sondern eigenes eingezahltes Geld zurück.
-
Zunächst fällt keine Abgeltungsteuer an, dafür sinkt der Anschaffungspreis der Aktie.
-
Beim späteren Verkauf wird die Steuer nachgeholt, weil der steuerpflichtige Gewinn höher ist.
-
Bei deutschen Aktien verbuchen Banken das meist automatisch richtig, bei ausländischen „Return of Capital“-Zahlungen muss man oft über die Steuererklärung nachjustieren.
Quelle: Ortay Gelen (AXIA) für Deutschen Pressedienst

