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Schenken & Vererben – 2025 – Nachlese

Events

Eine exklusive Veranstaltung der AXIA mit Rechtsanwältin Martina Lesse.
Donnerstag, 13. Februar 2025

Schenken & Vererben
Worauf bei der Testamentsgestaltung zu achten ist

Die Veranstaltung zum Thema Schenken und Vererben mit Rechtsanwältin Martina Lesse fand am Donnerstag, den 13. Februar 2025, in der Jugendherberge Oldenburg statt.
Frau Lesse, eine erfahrene Fachanwältin für Erbrecht, präsentierte den Teilnehmern praxisnahe Tipps zur Testamentsgestaltung und erläuterte wichtige rechtliche Aspekte bei der Vermögensübertragung. Ihre Fähigkeit, das ernste Thema mit einer gewissen Leichtigkeit zu vermitteln, trug dazu bei, die Anwesenden für die Komplexität des Schenkens und Vererbens zu sensibilisieren.

Der Vortrag behandelte verschiedene relevante Themen, darunter:

  • Freibeträge im Erb- und Schenkungsrecht für Kinder, Schwiegerkinder und Enkel
  • Das Konzept des Pflichtanteils
  • Die Regelungen des „Berliner Testaments“
  • Die Bedeutung der Ehegattenschaukel
  • Die sichere Aufbewahrung von Testamenten

Nach dem informativen Teil hatten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich bei Fingerfood und Wein in entspannter Atmosphäre auszutauschen. Dies bot eine ideale Plattform, um individuelle Fragen zu stellen und die gewonnenen Erkenntnisse zu vertiefen. Die Veranstaltung, die von der AXIA für Kunden und Freunde organisiert wurde, bot wertvolle Einblicke in die komplexe Welt des Erbrechts und der Vermögensübertragung.
Insgesamt vermittelte der Abend nicht nur wichtige Informationen, sondern sensibilisierte die Teilnehmer auch für die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung in Bezug auf Schenken und Vererben. Die Kombination aus fachlicher Expertise und geselligem Beisammensein machte die Veranstaltung zu einem rundum gelungenen Event

Hier sind fünf wichtige Begriffe, die beim Thema Schenken und Vererben eine Rolle spielen:

  • Güterstandsschaukel: Dies ist eine rechtliche Gestaltungsmöglichkeit, bei der Ehepartner ihren Güterstand von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und wieder zurück ändern, um Vermögen steuergünstig zu übertragen. Diese Methode kann bei ungleicher Vermögensverteilung in der Ehe eingesetzt werden, um zukünftige Erbschaft- und Schenkungssteuern zu reduzieren.
  • Zugewinngemeinschaft: Dies ist der gesetzliche Güterstand für Ehepaare in Deutschland. Dabei bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt, aber bei Beendigung der Ehe wird der Wertzuwachs (Zugewinn) ausgeglichen.
  • Vermächtnis: Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser einer Person einen bestimmten Vermögensvorteil zuwendet, ohne sie zum Erben zu machen. Der Vermächtnisnehmer hat einen Anspruch auf Übertragung des zugedachten Wertes oder Gegenstandes, wird aber nicht Teil der Erbengemeinschaft.
  • Nießbrauch: Der Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache oder einem Recht, ohne dass der Nießbraucher Eigentümer wird. Es ermöglicht einer Person, eine bestimmte Sache zu nutzen und deren Vorteile zu genießen, ohne sie zu besitzen. Beim Erben ist der Nießbrauch oft relevant, wenn Immobilien oder Depots zu Lebzeiten übertragen werden, aber der Übertragende weiterhin das Nutzungsrecht behält. Wichtig zu beachten ist, dass ein Nießbrauchsvorbehalt bei Schenkungen die 10-Jahres-Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche außer Kraft setzen kann, was zu höheren Pflichtteilsansprüchen führen kann.
  • Pflichtteil: Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, den bestimmte nahe Verwandte beanspruchen können, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden

Die Begriffe verdeutlichen die Komplexität des Themas Schenken und Vererben und unterstreichen die Wichtigkeit einer fundierten rechtlichen Beratung bei der Nachlassplanung.

Für eine detaillierte Planung einer geordneten Schenkung und/oder des Erbes wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Lesse oder sprechen uns an, damit wir ggf. einen gemeinsamen Termin organisieren können.

(Alle Angaben zu den Rechtsbegriffen ohne Garantie für Vollständigkeit und Richtigkeit)

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Lesse für diesen informativen Vortrag.

Allen Gästen des Abends empfehlen wir, zur weiteren Testament – oder Schenkungsplanung, senden Sie uns gerne eine Information, damit wir gemeinsam mit Frau Martina Lesse die weiteren Schritte und/oder Termine planen können.

RA Martina Lesse

LESSE, NEUMANN & KNOCHE | Rechtsanwälte
Wolfsschlucht 6
34117 Kassel

 

Rechtsgebiete: Familienrecht und Erbrecht

Mitglied im deutschen Anwaltverein e. V.
und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV